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Als Händel im Jahre 1748 vom Hofe Georgs II.
den Auftrag fur eine Freiluftmusik zu den Feiern anlaßlich des Aachener
Friedensschlusses erhielt, griff er auf ein schon existierendes Opus
zuruck: die "Music for the Royal Fireworks" fußt auf dem ca.
1746/47 entstandenen Concerto in D (HWV 335a), einer möglicherweise
als Zwischenaktmusik fur Oratorienaufführungen gedachten Komposition,
in der zur üblichen Holzbläser-, Streicher- und Continuobesetzung
vier Hörner, zwei Trompeten sowie Pauken treten. Die konzertante
Strahlkraft und der spielfreudige Charakter dieses im Vergleich zu seinem
berühmteren "Nachfahren" eher unbe kannten Stücks luden
zu einer Bearbeitung für die Kombination Trompete und Orgel ein.
Die Parallelen zwischen Concerto und Feuerwerksmusik (HWV 351) sind
offensichtlich: der Eröffnungsteil ist substantiell in beiden Werken
nahezu dieselbe Komposition, stärker sind die Abweichungen im Allegro,
obwohl der Meister auch hier ganze Passagen aus der früheren, insgesamt
weniger massiven, in die spätere (auf königlichen Befehl hin
zunächst ausschließlich auf Instrumente militärischen Charakters
zugeschnittene) Version wörtlich ubertragen hat. Anstelle eines
zweiten Satzes schreibt Händel - wie in den Orgelkonzerten - "organo
ad liLitum"; er ermöglicht so dem Continuo-Organisten (diese
Funktion bekleidete er selbst) ein frei gestaltetes Interludium. Wir
greifen den Vorschlag Robert Courts auf und fügen die Überleitung
("Lentement") aus der Ouverture von HWV 351 ein. Der das D-Dur-Concerto
eigentlich beschließende dritte Satz verweist sobann motivisch stark
auf das Menuet I der Feuerwerksmusik. Aus dieser entlehnen wir darüberhinaus
noch die bekannte "Rejouissance", mit der wir unsere Interpretation
von Händels Werk abrunden. |